Trotz der noch laufenden Einspruchsfristen für die Genehmigungen der Windenergieanlagen auf Gemarkung Hardthausen, Jagsthausen und Forchtenberg (Sindringen) wurden diese Woche bereits erste Fällungsarbeiten an mehreren Standorten durchgeführt. Grundlage dafür ist die Genehmigung des sogenannten Sofortvollzugs, den der Antragsteller bereits am 12.12.2014 beim Landratsamt Heilbronn eingereicht hatte und dessen Genehmigung am 7.1.2015 in der Heilbronner Stimme veröffentlicht wurde. Nur 1 oder 2 Tage später wurden die Fälllungsarbeiten begonnen. Der Sofortvollzug besagt, dass Widersprüche gegen die Genehmigungen keine aufschiebende Wirkung haben und sofort mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
weitere Bilder gibt es in der Bildergalerie: http://www.schutzgemeinschaft-harthaeuser-wald.de/j/index.php/bilder/2015-01-09
Es handelt sich hier um das Freiräumen von Zufahrtswegen. Die Flügellänge von ca. 50m bedingt eben entsprechende Kurvenradien, die baumlos sein müssen. In der Bilanzierung der Waldumwandlungsflächen tauchen diese nicht auf, da sie ja "wiederaufgeforstet" werden können. Wir werden sehen, ob das geschieht! Wie groß werden die Bäume sein, wenn nach durchschnittlich 15 Jahren ein Flügel kaputt geht?
Es werden nun offenbar unumkehrbare Tatsachen geschaffen obwohl die Genehmigungsunterlagen genügend Beispiele für Willkür der Behörden enthalten. Gerade auf dem Sindringer Feld nahe des Trautenhofs wurden zahlreiche Rotmilane über das gesamte Frühjahr bis zum Herbst beobachtet, die die Anlagenstandorte Forchtenberg-WEA1, Jagsthausen-WEA2 und Jagsthausen-WEA3 regelmäßig überflogen. Ein Horst befindet sich am südlichen Hang zum Kocher, so dass die Felder rund um den Harthäuser Wald regelmäßig zur Nahrungssuche aufgesucht werden. Das Argument der Behörde ist nun, dass - gestützt von Flugroutenkartierungen, die ausschließlich über den Zeitraum der Nahrungssuche vorgenommen wurden - die Flughöhe der Rotmilane keine Gefährdung durch die Anlagen erkennen lasse. Die von zahlreichen Bürgern eingereichten Fotos und Videos lassen nach Angaben des Landratsamts keine Auswertung der Flughöhen zu. Dass Rotmilane jedoch, wie auch andere Greifvögel - unter Ausnutzung der Thermik durchaus Flughöhen bis 1000m erreichen und sich z.B. zum Zeitpunkt der Balzflüge aus ca. 300m fallen lassen konnte ja auf Grund der begrenzten Beobachtungszeiträume für die Kartierungen überhaupt nicht beobachtet werden. Hier wird also der Naturschutz systematisch ausgehebelt.
Dass seit nunmehr 2 Jahren die neuen Abstandsempfehlungen der Vogelschutzwarten (1500m zu Rotmilan-Horsten) unter Verschluss gehalten werden und nun auch noch mit den Windenergie-Lobbyisten diskutiert werden sollen ist nur ein Baustein in der langen Liste der systematischen Behinderung des Naturschutzes. Nähere Informationen z.B. hier: http://www.wattenrat.de/tag/lander-arbeitsgemeinschaft-der-vogelschutzwarten/